Rechtsprechung
   LG Koblenz, 04.10.2006 - 1 Qs 245/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31399
LG Koblenz, 04.10.2006 - 1 Qs 245/06 (https://dejure.org/2006,31399)
LG Koblenz, Entscheidung vom 04.10.2006 - 1 Qs 245/06 (https://dejure.org/2006,31399)
LG Koblenz, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - 1 Qs 245/06 (https://dejure.org/2006,31399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,31399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVG -VV Nr. 4108 RVG, Nr. 4130; StPO § 464 Abs. 2
    Gebühren und Kosten: Notwendige Auslagen bei Revisionsrücknahme durch die Staatsanwaltschaft vor Begründung des Rechtsmittels

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 03.07.2006 - 2 Ws 424/06

    Gebühren und Kosten: Notwendige Auslagen bei Revisionsrücknahme durch die

    Auszug aus LG Koblenz, 04.10.2006 - 1 Qs 245/06
    Nimmt die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision vor der Begründung zurück, sind Verteidigerkosten für eine Tätigkeit schon vor der Begründung nicht erstattungsfähig (im Anschluss an LG Koblenz, Beschluss vom 30.12.1997, 1 Qs 346/97, NStZ-RR 98, 159, Beschluss vom 31.08.2006, 10 Qs 73/06; OLG Koblenz Rpfleger 2006, 670 ).
  • LG Koblenz, 30.12.1997 - 1 Qs 346/97
    Auszug aus LG Koblenz, 04.10.2006 - 1 Qs 245/06
    Nimmt die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision vor der Begründung zurück, sind Verteidigerkosten für eine Tätigkeit schon vor der Begründung nicht erstattungsfähig (im Anschluss an LG Koblenz, Beschluss vom 30.12.1997, 1 Qs 346/97, NStZ-RR 98, 159, Beschluss vom 31.08.2006, 10 Qs 73/06; OLG Koblenz Rpfleger 2006, 670 ).
  • LG Koblenz, 31.08.2006 - 10 Qs 73/06
    Auszug aus LG Koblenz, 04.10.2006 - 1 Qs 245/06
    Nimmt die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision vor der Begründung zurück, sind Verteidigerkosten für eine Tätigkeit schon vor der Begründung nicht erstattungsfähig (im Anschluss an LG Koblenz, Beschluss vom 30.12.1997, 1 Qs 346/97, NStZ-RR 98, 159, Beschluss vom 31.08.2006, 10 Qs 73/06; OLG Koblenz Rpfleger 2006, 670 ).
  • LG Koblenz, 26.01.2018 - 9 Qs 59/17

    Selbständiges Verfassverfahren, Grundgebühr, Terminsgebühr

    Sein rechtsstaatlich anzuerkennendes Bedürfnis nach Gegenwehr wird dadurch nicht beeinträchtigt (vgl. KG, Beschluss vom 19. Mai 2012 - 1 Ws 168/10; LG Koblenz, Beschluss vom 04. Oktober 2006, Az.: 1 Qs 245/06; OLG Koblenz NStZ 2007, 423, 424 m.w.N.; LG Koblenz, Beschluss vom 27. August 2008, Az.: 9 Qs 50/08; LG Koblenz, Beschluss vom 22. November 2011, Az.: 9 Qs 145/1 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht