Rechtsprechung
LG Koblenz, 04.10.2006 - 1 Qs 245/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,31399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
RVG -VV Nr. 4108 RVG, Nr. 4130; StPO § 464 Abs. 2
Gebühren und Kosten: Notwendige Auslagen bei Revisionsrücknahme durch die Staatsanwaltschaft vor Begründung des Rechtsmittels
Verfahrensgang
- AG Betzdorf, 15.08.2006 - 2040 Js 6501/05
- LG Koblenz, 04.10.2006 - 1 Qs 245/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 03.07.2006 - 2 Ws 424/06
Gebühren und Kosten: Notwendige Auslagen bei Revisionsrücknahme durch die …
Auszug aus LG Koblenz, 04.10.2006 - 1 Qs 245/06
Nimmt die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision vor der Begründung zurück, sind Verteidigerkosten für eine Tätigkeit schon vor der Begründung nicht erstattungsfähig (im Anschluss an LG Koblenz, Beschluss vom 30.12.1997, 1 Qs 346/97, NStZ-RR 98, 159, Beschluss vom 31.08.2006, 10 Qs 73/06; OLG Koblenz Rpfleger 2006, 670 ). - LG Koblenz, 30.12.1997 - 1 Qs 346/97
Auszug aus LG Koblenz, 04.10.2006 - 1 Qs 245/06
Nimmt die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision vor der Begründung zurück, sind Verteidigerkosten für eine Tätigkeit schon vor der Begründung nicht erstattungsfähig (im Anschluss an LG Koblenz, Beschluss vom 30.12.1997, 1 Qs 346/97, NStZ-RR 98, 159, Beschluss vom 31.08.2006, 10 Qs 73/06; OLG Koblenz Rpfleger 2006, 670 ). - LG Koblenz, 31.08.2006 - 10 Qs 73/06
Auszug aus LG Koblenz, 04.10.2006 - 1 Qs 245/06
Nimmt die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision vor der Begründung zurück, sind Verteidigerkosten für eine Tätigkeit schon vor der Begründung nicht erstattungsfähig (im Anschluss an LG Koblenz, Beschluss vom 30.12.1997, 1 Qs 346/97, NStZ-RR 98, 159, Beschluss vom 31.08.2006, 10 Qs 73/06; OLG Koblenz Rpfleger 2006, 670 ).
- LG Koblenz, 26.01.2018 - 9 Qs 59/17
Selbständiges Verfassverfahren, Grundgebühr, Terminsgebühr
Sein rechtsstaatlich anzuerkennendes Bedürfnis nach Gegenwehr wird dadurch nicht beeinträchtigt (vgl. KG, Beschluss vom 19. Mai 2012 - 1 Ws 168/10; LG Koblenz, Beschluss vom 04. Oktober 2006, Az.: 1 Qs 245/06; OLG Koblenz NStZ 2007, 423, 424 m.w.N.; LG Koblenz, Beschluss vom 27. August 2008, Az.: 9 Qs 50/08; LG Koblenz, Beschluss vom 22. November 2011, Az.: 9 Qs 145/1 1).